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ASF Seminare
Fahranfänger, die im Straßenverkehr während der Probezeit durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist verpflichtet wurden (Anordnung), müssen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Es findet mit mind. 6 und höchstens 12 Teilnehmern statt. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Das Seminar besteht aus 5 Teilen:
- 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
- 1 Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung
Nur wenn an allen 5 Teile des Seminars vollständig teilgenommen wurde, kann die Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Informationen zur Anmeldung folgen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
FES Seminare
Ab dem 01.05.2014 wird aus dem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP), das neue Fahreignungsseminar (FES), die wir hier in der Fahrschule auch anbieten.
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.
Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
- einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
- einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Informationen zur Anmeldung folgen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ equal_height=“yes“ content_placement=“middle“ type=“vc_default“ css=“.vc_custom_1672926746660{padding-top: 40px !important;padding-bottom: 40px !important;background-color: #9e141a !important;}“][vc_column offset=“vc_col-lg-8 vc_col-md-8 vc_col-xs-12″][vc_row_inner][vc_column_inner offset=“vc_hidden-sm vc_hidden-xs“][vc_column_text]
Punkte in Flensburg?
Wenn Sie wissen wollen ob Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie hier eine kostenlose Anfrage stellen.
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Punkte in Flensburg?
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Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet.
Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text css=“.vc_custom_1674030258791{margin-bottom: 25px !important;}“]
Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt.
Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.
Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]